Belegschaftshandel

Belegschaftshandel
Belegschaftshandel,
 
der meist gegenüber dem Einzelhandel verbilligte Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Betriebsangehörige entweder durch Direktbezug vom Hersteller oder Großhändler oder durch Einkauf bei bestimmten Händlern. Wettbewerbsrechtlich sind die damit verbundenen Sondernachlässe und -preise erlaubt, sofern die Güter für den Eigenbedarf bestimmt sind (§ 9 Absatz 3 Rabattgesetz). Analoges gilt für den Einkauf von Behörden, falls diese als Großverbraucher anzusehen sind (Behördenhandel). Direktvertrieb.

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Be|leg|schafts|han|del, der: Verkauf od. Vermittlung von Waren in betriebseigenen Räumen.

Universal-Lexikon. 2012.

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